- Kulturelle Grundversorgung sicherstellen
Der Grundansatz der antragsoffenen Projektförderung (Zuwendungen an öffentliche und
nicht-öffentliche Träger) muss um 1,5 Mio. € erhöht werden, um die kulturelle
Grundversorgung auf dem derzeitigen Niveau sicherzustellen. Seit 2010 ist die Entwicklung
in diesem Bereich eingefroren. Inflationsbereinigt ist seitdem ein Defizit von 15 % entstanden. - Gute Löhne für gute Arbeit auch im Kulturbereich
Um mit der Lohnentwicklung Schritt zu halten und auch im Kulturbereich dem Ansatz gute
Löhne für gute Arbeit gerecht zu werden, müssen zusätzlich 1 Mio. € in diesen Bereich
fließen. Diese Erhöhung um 10 % entspricht der Entwicklung des Kulturhaushalts insgesamt,
von der der Bereich der freien Kultur seit 2010 entkoppelt ist. - Umsetzung der Kulturpolitischen Leitlinien
Die Umsetzung der Kulturpolitischen Leitlinien ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Dafür
müssen diese operationalisiert und mit finanziellen Mitteln untersetzt werden. Die Umsetzung
der Leitlinien kann nicht aus der Dynamisierung von jährlich 2,5 % finanziert werden. - Sicherstellung der jährlichen Dynamisierung
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Dynamisierung von 2,5 % soll jährlich steigende Kosten
auffangen. Sie sollte nicht genutzt werden, um zusätzliche Projekte zu realisieren, sondern
um regelmäßige Kulturprojekte auch bei Preissteigerungen in Zukunft fortführen zu können.
Die freie Kulturszene, Kunst und Kultur bilden eine unverzichtbare Basis für das Kulturland MV. Sie sind die Garantie für kulturelle Grundversorgung und Vermittlungsarbeit, den direkten Kontakt zu den Bürger:innen und gesellschaftliche Teilhabe. Vor allem aber sind sie Garant für die Sicherung einer lebendigen Demokratie.